Überwachung der Werbung und des Marketings für Muttermilchersatzpräparate
Um das Stillen zu schützen und zu fördern ist eine Beschränkung und Kontrolle der Werbung für Muttermilchersatzpräparate sinnvoll.
Bereits im Jahr 1981 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den
Internationalen Kodex über die Vermarktung von Muttermilchersatzpräparaten
verabschiedet und die Mitgliedstaaten aufgefordert, diesen in geeigneter Weise umzusetzen.
In Jahr 1982 hat die Mehrheit der Unternehmen, die in der Schweiz Säuglingsnahrung herstellen und verkaufen, einen freiwilligen
Verhaltenscodex über die Vermarktung von Säuglingsanfangsnahrung
unterzeichnet. Dieser Codex wurde von den unterzeichnenden Firmen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit, der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie (SGP) und der Verbindung der Schweizer Ärzte (FMH) erstellt.
Die Einhaltung der selbstauferlegten Werbebeschränkungen wird seit dem Jahr 1995 durch ein paritätisch zusammengesetztes
Codex Panel
überwacht, dem einerseits Vertreter der Hersteller und andererseits Delegierte der Organisationen, welche in Stillförderung Schweiz zusammengefasst sind, angehören. Alle am Schutz des Stillens interessierten Einzelpersonen und Organisationen können dem Panel Zuwiderhandlungen melden, und diese werden durch das Panel bearbeitet.
Im Jahr 2008 wurden
die Werbebeschränkungen der EU-Richtlinie in die
schweizerische Gesetzgebung (Lebensmittel und Gebrauchsgegenständeverordnung
LGV)
aufgenommen.
Die gesetzlichen Werbebeschränkungen für Säuglingsnahrungen sind auch für den Einzelhandel verpflichtend:
Die Einhaltung der gesetzlichen Werbebeschränkungen werden durch die Kantonschemiker überwacht.
Das Geschäft mit der Babymilch
Sechs Monate Stillen sei das Beste, empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Woran liegt es, dass Frauen in Deutschland in Regel deutlich kürzen stillen und früher zu Milchersatzprodukten zu greifen? Was hält Mütter vom Stillen ab? Die Dokumentation geht auf eine Spurensuche (2022).
Filmbeitrag von SWR