Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt bezogen werden. Bezieht der Vater den Urlaub wochenweise, so werden ihm pro Woche 7 Taggelder ausgerichtet. Bezieht der Vater seinen Urlaub tageweise, so werden pro 5 entschädigte Tage zusätzlich 2 Taggelder ausgerichtet. Der Vaterschaftsurlaub wird zusätzlich zu den Ferien gewährt. Somit darf der Arbeitgeber die Ferien nicht kürzen. Ausserdem wird die Kündigungsfrist verlängert, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und der Vater noch nicht den gesamten Vaterschaftsurlaub bezogen hat. Die Verlängerung entspricht der Anzahl verbleibender Urlaubstage.
Teilzeiterwerbstätige Väter haben Anspruch auf 10 Urlaubstage gemäss ihrem Beschäftigungsgrad, was 14 Taggelder in der Höhe von 80% des effektiven Teilzeiteinkommens entspricht.