Infos für
Eltern
Stillförderung Schweiz

Politik

Stillförderung Schweiz positioniert das Stillen als wichtigen Teil der öffentlichen Gesundheit. Sie setzt sich für eine Verankerung des Stillens in den Strategien und Massnahmen für Gesundheitsförderung und Prävention in den Kantonen und beim Bund ein. Mit Partnern und Partnerinnen wird eine Sensibilisierung der Politik, Zivilgesellschaft und Gesellschaft angestrebt.

Dem Stillen mehr Schutz gewähren

Der Bundesrat wird aufgefordert:

  • eine ausreichend und über die öffentliche Hand finanzierte nationale Kommission für das Stillen mit Muttermilch ins Leben zu rufen; die Kommission soll einen Aktionsplan mit Zielen, Vorgaben, Indikatoren und Fristen in den Bereichen Information, Bildung und Forschung ausarbeiten
  • bestehende Lactarien zu fördern und zu unterstützen und die Schaffung neuer Zentren zu fördern;
  • Muttermilch einen rechtlichen Status zu verleihen

Motion 21.4069; eingereicht von Nationalrätin Marie-France Roth Pasquier ; 22.09.2021 (Link zur Parlamentsseite)

Gefahren beim direkten Tausch von Frauenmilch

Spitäler in der Deutschschweiz verfügen über Frauenmilchbanken, deren Spendermilch ausschliesslich für Frühgeborene in den entsprechenden Spitälern zur Verfügung steht (in der französischen und italienischen Schweiz gibt es keine Frauenmilchbanken). Parallel dazu gibt's immer häufiger den direkten Tausch von Frauenmilch, der über informelle Online-Milchtauschplattformen organisiert ist.
 
Interpellation 19.3674, eingereicht von Nationalrätin Yvonne Feri 19.06.2019  (Link zur Parlamentsseite)

Bezahlte Stillpausen sollen durch die Erwerbsersatzordnung EO finanziert werden

Der Bundesrat wird beauftragt, die Erwerbsersatzordnung dahingehend anzupassen, dass die heute durch den Arbeitgeber/Arbeitgeberin bezahlten Stillpausen neu durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden.

Motion 18.4061, eingereicht von Nationalrätin Maya Graf 28.9.2018, übernommen von Manuela Weichelt-Picard (Link zur Parlamentsseite)

Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangs- und Folgenahrung

Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 41 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, "Werbebeschränkungen für Säuglingsanfangsnahrungen", auf Folgenahrungen bis zum Alter von zwölf Monaten auszudehnen.

Motion 17.3661, eingereicht von Nationalrätin Yvonne Feri 14.9.2017 (Link zur Parlamentsseite)


 
Adresse
de fr it en
0
Weltstillwoche                                                          >Fachtagungen>Politik                                                   > Motion 21.4069Interpellation 19.3674Motion 18.4061Motion 17.3661ZeitschriftenartikelNewsletterMedienmitteilungenStellungnahmen
X
Home
Spenden
Stillförderung Schweiz verwendet technische Cookies, die für den Betrieb des Shops notwendig sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.