Covid-19-Impfung und Stillen
Kann sich die Mutter nach der Geburt und in der Stillzeit impfen lassen?
Nach heutigem Wissensstand kann man sich sofort nach der Geburt impfen lassen. Ein Risiko für den gestillten Säugling ist aufgrund der Impfung der Mutter unwahrscheinlich. (
Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG;
25.1.2021)
Weitere Informationen:
Eine gemeinsame
Empfehlung
der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizine. V. (DGPM), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) in Zusammenarbeit mit der Nationalen Stillkommission (NSK).
Corona-Virus COVID-19 und Stillen
Ich bin mit dem neuen Coronavirus infiziert. Darf ich mein Kind stillen?
- Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00
Bezahlte Stillpausen im Homeoffice
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, müssen Sie Ihre Arbeitszeit selbst erfassen. Sie haben weiterhin das Recht auf Ihre bezahlte Stillzeit im Verhältnis zu Ihren täglichen Arbeitsstunden. Die Pausen dürfen Sie selbst gestalten, aber diese dürfen ausschliesslich für das Stillen genutzt werden. (
Vgl. FAQ Nr. 23)
Weitere rechtliche Fragen und Antworten in Zusammenhang mit der aktuellen Pandemiesituation
Unterstützung von Eltern während Covid-19
In vielen Familien hat das Coronavirus die Doppelbelastung durch Arbeit und Kinderbetreuung zusätzlich verstärkt. Fühlen Sie sich überlastet? Oder haben Sie Fragen rund um Geburt, Erziehung oder Kinderbetreuung? Bei den aufgelisteten Angeboten finden Sie Unterstützung.
Unterstützungsangebote für Mütter und Väter
Videos für Bewegung bei Frauen während und nach der Schwangerschaft
Mitmachvideos für zu Hause
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - CORONAVIRUS (COVID-19)
Im Zusammenhang mit COVID-19 hat der Arbeitgebende die Pflicht den Gesundheitsschutz zu wahren. Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (SR 822.11) und Artikel 10 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) ist der Arbeitgebende verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen.
Merkblatt Seco
Coronona-FAQ für Arbeitnehmende
des schweizerischen Gewerkschaftsbundes
Geschäftsstelle Stillförderung Schweiz
Aufgrund der aktuellen Lage arbeiten wir vermehrt im Homeoffice. Die telefonische Erreichbarkeit ist dadurch eingeschränkt. Wir bitten Sie, sich wenn möglich per E-Mail an uns zu wenden. Besten Dank für Ihr Verständnis! (
contact@stillfoerderung.ch/
gs@stillfoerderung.ch)
Bestellungen werden weiterhin so schnell wie möglich ausgeführt. Bitte im
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