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Stillförderung Schweiz


Aktuelles zu Covid-19/ Coronavirus/ Covid-Impfung

Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023


Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)

(9.3.2023) Medienmitteilung


Covid-19: Impfung nur noch für bestimmte Personen mit Risikofaktoren empfohlen


Sowohl das individuelle Infektionsrisiko als auch die Belastung des Gesundheitssystems werden im Frühling und Sommer 2023 als gering eingeschätzt. Die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten lösen im Vergleich zu früheren Virusvarianten eher milde Infektionen aus. Für Personen ohne Risikofaktoren besteht kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. BAG und EKIF sprechen deshalb für diese Personen im Frühling und Sommer 2023 keine Impfempfehlung aus.

Für besonders gefährdete Personen ist eine Covid-19-Impfung lediglich dann empfohlen, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Die letzte Impfung oder die letzte bekannte Infektion müssen mindestens sechs Monate zurückliegen.


Impfempfehlung für die Covid-19-Impfung im Herbst/Winter 2022/2023

Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF)

(gültig ab 10.10.2022, Stand 27.01.2023)


Eine Covid-19 Impfung ist auch in der Stillzeit empfohlen ([88]; CDC-Empfehlung).


Die Empfehlung für eine weitere Auffrischimpfung im Herbst 2022 bei Schwangeren entspricht derjenigen für besonders gefährdete Personen (BGP) (siehe Kapitel 3.3.1). Schwangeren, welche im Herbst/Winter 2022 noch ungeimpft sind, wird die Covid-19-Impfung gemäss dem in Kapitel 4.1 beschriebenen Schema empfohlen (2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen).


Um offene Fragen zu klären, kann ein Gespräch mit einer Gynäkologin/Gynäkologen, einem anderen Arzt/Ärztin oder mit einer Hebamme im Rahmen der üblichen Schwangerschaftsberatungen erfolgen (ab 12 Schwangerschaftswochen bis 2 Monate nach der Geburt ohne Kostenbeteiligung).


Studie zu Muttermilch: Mütter mit COVID-19 können bedenkenlos stillen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), BAG und Fachpersonen empfehlen Müttern, ihr Baby auch bei einer Corona-Infektion zu stillen. Eine Studie bestätigt, dass davon wenig Gefahr fürs Kind ausgeht. Es gebe keine Hinweise darauf, dass kürzlich infizierte Mütter durch das Stillen ansteckende Viren aufs Kind übertragen, berichten die Mediziner im Fachmagazin „Pediatric Research“.
Januar 2022

Covid-19-Impfung und Stillen

BAG (Bundesamt für Gesundheit) und EKIF (Eidgenössische Kommission für Impffragen): Impfung der Mutter nach der Geburt und in der Stillzeit empfohlen

(September 2021)


Ist die Impfung der Mutter nach der Geburt und in der Stillzeit empfohlen?


Ja, eine Covid-19-Impfung wird nach der Geburt und in der Stillzeit empfohlen. Während der Stillzeit wird aktuell eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.


Falls nach der Impfung leicht bis moderate unerwünschte Impferscheinungen wie Gliederschmerzen, Fieber oder Kopfweh auftreten sollten, kann die Mutter weiterstillen, wenn sie sich danach fühlt. Andernfalls kann sonst für einen Zeitraum abgepumpt werden. Spezifische Empfehlungen und Ratschläge kann die betreuende Ärztin/Arzt, Stillberaterin/Stillberater oder Hebamme geben.


Es gibt Daten, welche auf eine Übertragung von Antikörpern auf den Säugling (Kelly CJ, 2021; Golan Y, 2021) über die Muttermilch hinweisen.

 

Für weitere Informationen siehe  Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).


Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, dass Mütter nach der Impfung weiter stillen. Auch US-amerikanische und britische Gesundheitsbehörden erklärten kurz nach der Zulassung der ersten Impfstoffe, dass sich stillende Mütter bedenkenlos für die Impfung entscheiden könnten.

Covid-19-Impfung in der Schwangerschaft


BAG (Bundesamt für Gesundheit) und EKIF (Eidgenössische Kommission für Impffragen): Impfung der Mutter in der Schwangerschaft empfohlen

(September 2021)


Wann ist eine Impfung in der Schwangerschaft empfohlen?

 

Cave: Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen® für schwangere Frauen nicht empfohlen.

 

Die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist aufgrund der Einschätzung verschiedener internationaler Expertengruppen und der zunehmenden verfügbaren Daten allen schwangeren Frauen ab dem 2. Trimester, empfohlen. Dies gilt insbesondere auch für jene Frauen mit chronischen Krankheiten, wie sie für besonders gefährdete Personen für Covid-19 definiert sind. Eine Impfung ist grundsätzlich auch im ersten Trimester möglich und kann auf Wunsch der Frau erfolgen. 

 

Die zunehmende Evidenz über die Sicherheit und Wirksamkeit einer mRNA Covid-19 Impfung in der Schwangerschaft bestätigt, dass der Nutzen einer COVID-19 Impfung in der Schwangerschaft  mögliche Risiken deutlich überwiegt (CDC Pregnancy Registry; Public Health England; Shanes ED, 2021; Theiler RN, 2021; Trostle ME, 2021). Diese Evidenz nimmt laufend zu und wird weiterhin eng beobachtet.

 

Schwangere Frauen haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe bei einer Covid-19 Infektion, insbesondere bezüglich Aufenthalt auf der Intensivstation sowie Intubation und Beatmung und ein erhöhtes Mortalitätsrisiko (Chinn J, 2021; Villar J, 2021). Zudem ist das Risiko eine Frühgeburt zu erleiden (mit den möglichen Folgen für das Neugeborene) deutlich erhöht.

 

Eine Impfung vor oder in der Schwangerschaft schützt die Frau und das ungeborene Kind und wird ebenfalls in verschiedenen anderen Ländern empfohlen (UK, USA, F). Mehr als 150'000 schwangere Frauen wurden allein in der USA bereits geimpft. Insbesondere sollten auch Frauen, die eine Schwangerschaft planen, eine Covid-Impfung durchführen. Auch stillenden Frauen wird eine Covid-Impfung empfohlen. Weitere Informationen hierzu in der FAQ «Ist die Impfung der Mutter nach der Geburt und in der Stillzeit empfohlen? »

 

Eine schriftliche Einwilligung der schwangeren Frau ist nicht notwendig, ebenfalls kein ärztliches Attest und keine ärztliche Verordnung.

 

Für weitere Informationen siehe  Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).

 

Bisher sind in den USA weit über 200'000 schwangere Frauen mit den mRNA Impfstoffen gegen COVID-19 geimpft worden, ohne dass es Hinweise auf unerwartete Nebenwirkungen auf Mutter und Kind gab.

Ende April 2021 wurde eine prospektive nicht-randomisierte Follow-up Registerstudie an über 35'000 geimpften Schwangeren publiziert (Shimabukuro et al., N Engl J Med, April 22, 2021), welche keine Hinweise auf direkte oder indirekte schädliche Wirkungen der Impfung in Bezug auf Schwangerschaft, embryonale/fötale Entwicklung, Geburt oder postnatale Entwicklung zeigt.


Infektion COVID-19 und Stillen

Ich bin mit dem neuen Coronavirus infiziert. Darf ich mein Kind stillen?


Sie können Ihr Kind stillen. Wichtig ist, dass Sie dabei die empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln beachten, welche Ihnen nach der Geburt Ihre Hebamme, Ihre Ärztin oder Ihr Arzt erklären werden. Sie schützen damit ihr Neugeborenes vor einer Ansteckung. (Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG)


Weitere Informationen:


Allgemeine Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG


Bezahlte Stillpausen im Homeoffice

Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, müssen Sie Ihre Arbeitszeit selbst erfassen. Sie haben weiterhin das Recht auf Ihre bezahlte Stillzeit im Verhältnis zu Ihren täglichen Arbeitsstunden. Die Pausen dürfen Sie selbst gestalten, aber diese dürfen ausschliesslich für das Stillen genutzt werden. (Vgl. FAQ Nr. 23)
Unterstützung von Eltern während Covid-19

In vielen Familien hat das Coronavirus die Doppelbelastung durch Arbeit und Kinderbetreuung zusätzlich verstärkt. Fühlen Sie sich überlastet? Oder haben Sie Fragen rund um Geburt, Erziehung oder Kinderbetreuung? Bei den aufgelisteten Angeboten finden Sie Unterstützung.
Unterstützungsangebote für Mütter und Väter 

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz - CORONAVIRUS (COVID-19)

Im Zusammenhang mit COVID-19 hat der Arbeitgebende die Pflicht den Gesundheitsschutz zu wahren. Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz (SR 822.11) und Artikel 10 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) ist der Arbeitgebende verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen.

Merkblatt Seco
Coronona-​FAQ für Arbeitnehmende des schweizerischen Gewerkschaftsbundes

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